Schadstoffgeprüft
Tests bestätigen: Die BODYGUARD® Anti-Kartell-Matratze ist eine rundum saubere Sache.
Nacht für Nacht hat man für mehrere Stunden engen Körperkontakt mit der Matratze. Bei Seiten- oder gar Bauchschläfern wird oft durch das Material geatmet. Daher ist es bei Artikeln für den Schlaf generell überaus wichtig, dass sie besonders verträglich sind und keine gesundheitsschädlichen Stoffe enthalten. Alle BODYGUARD® Produkte sind Oeko-Tex® Standard 100 zertifiziert.
Umweltzertifizierungen nach höchsten Qualitätskriterien
Das Verbrauchermagazin „Konsument“ widmete sich der
BODYGUARD®
Anti-Kartell-Matratze auch in der Kategorie „Gesundheit/Umwelt“. Das Resultat: gut. Bei der Prüfung auf Pestizidrückstände, Weichmacher, flammhemmende Zusätze, Organozinnverbindungen und andere halogenorganische Verbindungen befand der „Konsument“: „Keine dieser Verbindungen konnte nachgewiesen werden.“ („Konsument“ 8/2019)
Die Kategorie „Gesundheit/Umwelt“ macht im Matratzentest des Testmagazins „Konsument“ 10 % der Gesamtnote aus. Bewertet werden darin alle Matratzen nach vier Kriterien: Zum ersten wird geprüft, ob flüchtige organische Verbindungen an die Raumluft abgegeben werden, weiterhin, ob ein bleibender Produktgeruch besteht, dann ob Matratzen Schadstoffgrenzen in gesundheitsbedenklicher Menge überschreiten, und letztendlich, wie es um die Entsorgung des Produkts steht. In den Unterkategorien „Raumluftbelastung“, „Schadstoffe“ und „Entsorgung“ wurde die
BODYGUARD®
Anti-Kartell-Matratze jeweils als sehr gut getestet.
1. Raumluftbelastung
In der Kategorie Raumluftbelastung wird getestet, ob die Matratze ungesunde oder gar gesundheitsschädliche Stoffe ausdünstet und diese an die Raumluft abgibt. Dazu finden drei Messungen statt: Zuerst wird noch in der verpackten Matratze eine Messung von flüchtigen organischen Verbindungen vorgenommen. Bereits hier zeigten sich keine Auffälligkeiten. In den anschließenden Messungen jeweils 24 Stunden und 28 Tage nach dem Auspacken wurden natürlich ebenfalls keine gesundheitsbelastenden organischen Verbindungen an die Raumluft abgegeben oder gar nachgewiesen.
Qualitätsurteil des Testmagazins „Konsument“ : „sehr gut“ („Konsument“ 8/2019)
2. Geruch
In diesem Schritt ermitteln acht unabhängige Prüfpersonen die Geruchsbelästigung. Zunächst 24 Stunden nach Entfernen der Verpackung und anschließend noch einmal nach 28-tägigem Lüften. Wie die meisten Matratzen kann auch die BODYGUARD® nach dem Auspacken zunächst einen gesundheitlich unbedenklichen Neugeruch aufweisen. Dieser verflüchtigt sich jedoch bald und ist im zweiten Testdurchgang nicht mehr feststellbar.
Qualitätsurteil des Testmagazins „Konsument“ : „befriedigend“ („Konsument“ 8/2019)
3. Schadstoffe
Hierbei handelt es sich um einen umfassenden Materialtest, bei dem alle Bestandteile der getesteten Matratze, also sowohl Bezug als auch Feinpolster und Matratzenkern, auf schwerflüchtige Verbindungen überprüft werden. In der BODYGUARD® Anti-Kartell-Matratze konnten bei aufwändigen chemischen Testreihen im Labor weder Pestizid-Rückstände, Weichmacher, flammhemmende Zusätze, Organozinnverbindungen noch andere halogenorganische Verbindungen festgestellt werden. Die BODYGUARD® überschreitet keine zulässigen Schadstoffgrenzen, ist sauber und unbedenklich für die Gesundheit der Verbraucher.
Qualitätsurteil des Testmagazins „Konsument“ : „sehr gut“ („Konsument“ 8/2019)
4. Entsorgung
Im Unterpunkt „Entsorgung“ des Umwelttests überprüft der „Konsument“ die Trennbarkeit der Materialien, aus denen die getesteten Produkte hergestellt wurden. Die Kernfrage dieser Rubrik ist: Lassen sich die verschiedenen Bestandteile einer Matratze wieder problemlos den einzelnen Wertstoffzyklen zuführen? Das Ergebnis weist die BODYGUARD® Anti-Kartell-Matratze als ein sehr gut recycelbares Produkt aus. Alle Komponenten können ganz einfach getrennt und wiederverwertet werden, beziehungsweise können deren Ausgangsmaterialien zu Sekundärrohstoffen weiterverarbeitet werden.
Qualitätsurteil des Testmagazins „Konsument“ : „sehr gut“ („Konsument“ 8/2019)
Umweltzertifizierungen nach höchsten Qualitätskriterien
Die Gesundheit unserer Kunden liegt uns am Herzen, daher lassen wir unsere BODYGUARD® Produkte auf gesundheitliche Unbedenklichkeit prüfen. Alle BODYGUARD® Produkte sind Oeko-Tex® Standard 100 in der Produktklasse I zertifiziert. Zusätzlich bescheinigt die Bundesanstalt für Materialforschung der BODYGUARD® Anti-Kartell-Matratze die Einhaltung strengster Raumluftkriterien.
Oeko-Tex® Standard 100 zertifiziert BODYGUARD® in Produktklasse I
Das Siegel von Oeko-Tex® Standard 100 der Produktklasse I wird für Babyartikel vergeben. Es garantiert eine im Rahmen von Labortests nachgewiesene gesundheitliche Unbedenklichkeit von Textilprodukten selbst für besonders empfindliche Nutzer wie Babys und Kleinkinder bis zu einem Alter von drei Jahren. Diese Produktklasse unterliegt also besonders strengen Kriterien. Zudem werden zertifizierte Unternehmen ab Erhalt des Siegels immer wieder mit unangemeldeten Stichproben nachgetestet.